Elternräte der Grundschule Bad Sachsa


Nachdem die
Klassenelternräte in den ersten und dritten Klassen neu gewählt worden sind, tritt der Schulelternrat zusammen, um seine Vorsitzenden, Stellvertreter und Mitglieder in den Konferenzen, im Schulvorstand und im Schulausschuss der Stadt Bad Sachsa neu zu wählen.

Zu den Klassenelternratswahlen laden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer ein, zur Wahl der Funktionen im Schulelternrat die bisherigen Vorsitzenden.

Für die Schuljahre 2009/10 und 2010/11 wurden gewählt:


Vorsitzende des Schulelternrates: Melanie Bruchmann
Stellvertreter: Beate Mewes

Mitglieder im Schulvorstand:
Stefan Keil
Sigrid Herrmann
Beate Mewes
Petra Nünne-Hagemeister

Stellvertreter:
Jutta Bayer
Nancy Deisting
Anke Starke
Claudia Weinert


Mitglieder in der Gesamtkonferenz:

Melanie Bruchmann
Alexandra Herdam
Sigrid Herrmann
Beate Mewes
Günther Mühl
Petra Nünne-Hagemeister


Stellvertreter:
Nicole Stöckl
Tanja Teichmann


Mitglieder in den Jahrgangskonferenzen:
Klassen 1: Melanie Bruchmann, Nicole Stöckl
Klassen 2: Claudia Czerwinski, Alexandra Herdam
Klassen 3: Jutta Bayer, Stefanie Liebau
Klassen 4: Marlies Kühnel, Tanja Teichmann


Delegierte für den Kreiselternrat:
Günther Mühl, Jutta Bayer

Mitglied im Schulausschuss der Stadt Bad Sachsa:
Silvia Gerlach

Wahlordnung zur Wahl der Elternvertreter in den Schulvorstand

Der Schulvorstand der Grundschule Bad Sachsa setzt sich im Schuljahr 2007/2008 wie folgt zusammen:
8 Mitglieder insgesamt, davon
4 VertreterInnen aus dem Kollegium (inkl. Schulleitung)
4 ElternvertreterInnen

§ 1 Die Wahlen finden auf der ersten ordnungsgemäß einberufenen Schuleltern-
ratssitzung des Schuljahres statt. Mit der Durchführung der Wahl wird der Vorsitz des Schulelternrats betraut. Es werden 4 VertreterInnen aus dem Kreis
der am Wahlabend anwesenden ElternvertreterInnen bzw. Eltern gewählt.

§ 1a Es wird in 2 Wahlgängen gewählt. Im ersten Wahlgang werden die Mitglieder gewählt. Im zweiten Wahlgang werden die Vertreter gewählt.

§ 2 Es werden 4 Ersatzmitglieder gewählt, die nicht Personen gebunden sind. Die
Ersatzmitglieder vertreten in festgesetzter Reihenfolge, verhinderte Mitglieder bzw. ersetzen ausgeschiedene Mitglieder.

§ 3 Die Wahlen finden geheim statt. Pro Elternvertreter sind höchstens vier Stimmen zulässig. Eine Kumulation der Stimmen ist unzulässig!

§ 3a In einem weiteren Wahlgang werden die StellvertreterInnen gewählt.

§ 4 Die Wahlen werden schriftlich protokolliert.

§ 5 Die ElternvertreterInnen bzw. Eltern für den Schulvorstand werden für
2 Jahre gewählt.

§ 6 Sollte ein/e gewählte ElternvertreterIn aus nicht vorhersehbaren Gründen
vorzeitig aus dem Amt ausscheiden, wird ein/eElternvertreterIn auf der
nächsten Schulelternratssitzung in den Schulvorstand nach gewählt.