Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Mitglieder und Freunde des Fördervereins,

zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung lädt Sie der Vorstand
des Fördervereins der Grundschule Bad Sachsa herzlich ein.

am: 21. April 2010 um 19:00 Uhr
Ort: Grundschule Bad Sachsa - Mehrzweckraum

Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:

  • Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
  • Verlesen und Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 09. Februar 2010
  • Änderung der Satzung bei folgenden Punkten
    •  § 7 Mitgliederversammlung Punkt 2 – siehe Anlage zur Einladung
    •  § 8 Vorstand Punkt 1 – siehe Anlage zur Einladung
  • Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen
Hahn
1. Vorsitzende



Anlage zur Einladung

Satzungsänderung

Änderung § 7 Mitgliedsversammlung Punkt 2
alt
Punkt 2 Zur Mitgliederversammlung wird einmal im Jahr schriftlich, mindestens 7 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung, eingeladen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen: auf Antrag des Vorstandes, auf Antrag von mindestens 5 Mitgliedern

neu
Punkt 2
Zur Mitgliederversammlung wird einmal im Jahr, mit einer Frist von 7 Tagen, durch Bekanntmachung in der örtlichen Presse und im Aushang der Schule mit Angabe der Tagesordnung eingeladen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen: auf Antrag des Vorstandes, auf Antrag von mindestens 5 Mitgliedern


Änderung § 8 Vorstand Punkt 1

alt
Punkt 1 Der Vorstand setzt sich aus folgenden ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen: der/dem ersten Vorsitzenden der/dem zweiten Vorsitzenden der/dem Kassenwart/in und Stellvertreter/in der/dem Schriftführer/in und Stellvertreter/in bis zu drei Beisitzer/innen

neu
Punkt 1
Vorstand gemäß § 26 BGB sind der/ die 1. Vorsitzende und 2. Vorsitzende.
Beide Vorsitzenden sind jeweils allein vertretungsberechtigt.
Der gesamte Vorstand setzt sich aus folgenden ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen: der/dem ersten Vorsitzenden der/dem zweiten Vorsitzenden der/dem Kassenwart/in und Stellvertreter/in der/dem Schriftführer/in und Stellvertreter/in bis zu drei Beisitzer/innen



siehe auch Download